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Allgemeine Geschäftsbedingungen der kinderfee.de GmbH für Betreuungsdienstleistungen − Eltern


Die kinderfee.de-Webseite wird von der kinderfee.de GmbH, Windscheidstraße 18, 10627 Berlin (im Folgenden "KINDERFEE.DE") betrieben. KINDERFEE.DE arbeitet mit Dienstleistern zur Betreuung von Kindern zusammen und stellt den Kontakt zwischen Kinderbetreuern und Eltern oder anderen erziehungsberechtigten Personen (im Folgenden "ELTERN") über ihre Webseite www.kinderfee.de (im Folgenden "Plattform") her.

Es ist uns sehr wichtig, dass Sie als ELTERN absolute Transparenz erhalten und Vertrauen in uns haben. Daher gelten als Fundament unserer Dienstleistung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Geltungsbereich

Für sämtliche Kinderbetreuer-Gesuche und Angebote von Kinderbetreuern, die weitere Nutzung der Plattform sowie ihrer Dienstleistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELTERN werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Nutzung dieser Plattform als ELTERN ist nur volljährigen Verbrauchern gestattet. Verbraucher sind gemäß § 13 BGB natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. KINDERFEE.DE behält sich vor, weitere Leistungen anzubieten. In diesem Fall wird KINDERFEE.DE die ELTERN darauf gesondert hinweisen und gegebenenfalls zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen übermitteln.

2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung einer Plattform zum Anbieten und Finden von Kinderbetreuungsdienstleistungen. KINDERFEE.DE handelt bezüglich der Kinderbetreuung weder als Vertragspartner der ELTERN noch des Pflege- und Betreuungsdienstleisters für Kinder, Kleinkinder und Babys (im Folgenden "BETREUER"). KINDERFEE.DE bietet ELTERN auf ihrer Webseite die Möglichkeit, BETREUER für ihre Kinder zu suchen. Die auf der Plattform registrierten BETREUER sind zum einen nach § 43 SGB VIII zertifizierte Tagespflegepersonen, Kindergärten und -krippen (inklusive Kinderkrabbelgruppen), Erzieher/Erzieherinnen, Kinderfrauen, d.h. bei ELTERN angestellte BETREUER, (zusammen im Folgenden „Vollzeit-BETREUER) oder sonstige Kinderbetreuer, die im Rahmen einer Nebentätigkeit Betreuungsdienstleistungen anbieten - wie bspw. Babysitter (im Folgenden „Randzeit-BETREUER). Das Betreuungsfeld reicht von Vollzeitbetreuung bis hin zur gelegentlichen Kinderbetreuung. ELTERN können BETREUER direkt anhand ihres Profils kontaktieren oder ein Betreuungsgesuch aufgeben.

3 Rechte und Pflichten der ELTERN

3.1 Registrierung

3.1.1 Zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen von KINDERFEE.DE muss sich mindestens ein ELTERN-Teil auf der Plattform registrieren und dadurch ein ELTERN-Konto eröffnen (im Folgenden „Account“). Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um einen reibungslosen Service sicher zu stellen. Im Anschluss an die Anmeldung übersendet KINDERFEE.DE den ELTERN eine Bestätigung seiner Anmeldung per E-Mail zusammen mit einem Link zu diesen AGB. Erst mit Erhalt dieser Bestätigung der Anmeldung ist der Registrierungsprozess abgeschlossen und der Nutzungsvertrag kommt zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

3.1.2 Die ELTERN sind für die Geheimhaltung des Benutzernamens sowie des Passworts selbst verantwortlich. Sie werden ihren Benutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen sowie bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies KINDERFEE.DE per E-Mail unter der E-Mail-Adresse PASSWORT@kinderfee.de anzeigen.

3.1.3 Angabe des Zahlungsmittels

3.1.3.1 Bei der Inanspruchnahme von Randzeit-BETREUERN erfolgt die Abrechnung über KINDERFEE.DE. Daher müssen ELTERN, die Randzeit-BETREUER in Anspruch nehmen, eine aktive Bankverbindung oder eine gültige Kreditkarte angeben und diese während des Nutzungsvertrags aktuell halten. Die ELTERN sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das angegebene Zahlungsmittel korrekt ist und zum Zahlungszeitpunkt eine ausreichende Deckung aufweist. Alternativ können ELTERN dafür auch über die Plattform Guthaben aufladen.

3.1.3.2 Für die Bezahlung der anfallenden Servicegebühren bei allen anderen Betreuungsformen erfolgt durch Rechnungsstellung und Überweisung.  KINDERFEE.DE behält sich vor, künftig für die Abrechnung der Servicegebühren auch Bankeinzug, Kreditkarte oder das Aufladen von Guthaben auf der Plattform als Bezahlmethoden anzubieten. In diesem Fall müssen ELTERN eine aktive Bankverbindung oder eine gültige Kreditkarte angeben und diese während des Nutzungsvertrags aktuell halten. Die ELTERN sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das angegebene Zahlungsmittel korrekt ist und zum Zahlungszeitpunkt eine ausreichende Deckung aufweist.

3.2 Umfang der Plattform-Nutzung

Ein Anspruch von ELTERN auf Nutzung der Plattform und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. KINDERFEE.DE beschränkt ihre Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). KINDERFEE.DE berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der ELTERN, wie z.B. durch Vorabinformationen.

3.3 Betreuung

3.3.1 Bei Interesse der ELTERN an einem BETREUER, hat er sich mit diesem über ein Kennenlernengespräch abzustimmen. Im Rahmen dessen, sind die ELTERN verpflichtet zu prüfen, ob der BETREUER und die Betreuungssituation ihren Ansprüchen genügen. Werden sich ELTERN und BETREUER bei dem Kennenlernen einig, schließen sie eigenverantwortlich einen Betreuungsvertrag. Bei Tagespflegepersonen, die einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII bedürfen, sowie bei Kindergärten und -grippen wird dieser in der Regel schriftlich geschlossen; in allen anderen Fällen kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden. In allen Fällen muss vereinbart werden, ob zusätzliche Zahlungen wie Verpflegungsgeld, Elternbeitrag, ggf. Lohnnebenkosten und ähnliches erfolgen sollen. BETREUER legen ihre Honorarvorstellungen selbst fest, diese sind dem jeweiligen Profil zu entnehmen. Bei Randzeit-BETREUERN enthält die angegebene Honorarvorstellung bereits die an KINDERFEE.DE zu entrichtende Service Gebühr. Bei allen anderen Betreuungsformen fällt eine einmalige Servicegebühr an. Die Höhe der Servicegebühr kann der aktuellen Preisliste entnommen werden.

3.3.2 Bei Randzeit-Betreuungsverhältnissen werden die relevanten Daten des Betreuungsvertrags, wie Anzahl der Betreuungsstunden bei der Buchung von den ELTERN angegeben, oder nachträglich vom BETREUER in seinem  persönlichen Bereich eingestellt. Diese Daten müssen von den ELTERN innerhalb von 72 Stunden bestätigt werden.

3.3.3 Die ELTERN stimmen mit dem BETREUER den Inhalt der Betreuung ab, informieren ihn über Kenntnisse, Fähigkeiten und Besonderheiten des Kindes, wie eventuelle Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, etc. Pädagogische Erziehungsinhalte und religiöse Ansichten sind ebenfalls mit dem BETREUER abzustimmen.

3.4 Schäden

KINDERFEE.DE ist nicht in das Vertragsverhältnis zwischen ELTERN und BETREUER involviert und haftet daher nicht für Schäden die im Rahmen des Betreuungsverhältnisses entstehen. ELTERN müssen sich diesbezüglich an den BETREUER halten.

3.5 Meldung der erfolgten Betreuung bei Randzeit-BETREUERN

Randzeit-BETREUER sind verpflichtet, KINDERFEE.DE die Anzahl der geleisteten Stunden zu melden. Die ELTERN sind verpflichtet diese Angaben auf Richtigkeit zu prüfen. Die ELTERN müssen die Angaben des BETREUERS innerhalb von drei (3) Werktagen bestätigen oder einen Widerspruch einlegen. Nach einer Bestätigung wird KINDERFEE.DE die jeweiligen Betreuungsstunden abrechnen und entsprechend Ziffer 7 an den BETREUER auszahlen. Widerspruchsgründe sind insbesondere, dass die Betreuung nicht oder nicht vollständig stattgefunden hat sowie sonstige schwerwiegende Einwände. Reagiert der ELTERN nach wiederholter Aufforderung nicht auf die Meldung des BETREUERS, gelten die Angaben des BETREUERS als bestätigt.

3.6 Umgehungsverbot

ELTERN dürfen den durch KINDERFEE.DE eröffneten Kontakt zum BETREUER nicht ausnutzen und das Vermittlungssystem, inklusive Servicegebühren, von KINDERFEE.DE umgehen. Insbesondere dürfen sie keine Verträge mit dem BETREUER abschließen, die sie KINDERFEE.DE nicht mitteilen. Sollten die ELTERN dem zuwiderhandeln, ist KINDERFEE.DE berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche behält sich KINDERFEE.DE ausdrücklich vor.

3.7 Vertragsstrafe

Verstoßen die ELTERN vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Umgehungsverbot (Ziffer 3.6), sind sie verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500 zu zahlen.

4 Rechte und Pflichten von KINDERFEE.DE

4.1 Betreuer

4.1.1 Prüfung der BETREUER

KINDERFEE.DE prüft, ob die im Profil angegebenen Informationen über den BETREUER plausibel sind. Der BETREUER ist daher verpflichtet, KINDERFEE.DE eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses, geeignete Nachweise seiner im Betreuungsbereich relevanten Qualifikationen und Berufserfahrungen (z.B. Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII) zu übermitteln. Ohne diese Dokumente schaltet KINDERFEE.DE das Profil des BETREUERS für die Plattform nicht frei. KINDERFEE.DE lässt sich stichprobenartig von BETREUERN zusätzliche Unterlagen - z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis - zur Überprüfung ihrer Angaben übermitteln.

Diese Prüfung garantiert nicht, dass die angegebenen Informationen richtig und vollständig sind, insbesondere ersetzt er weder ein persönliches Kennenlernen des BETREUERS noch die eigenständige Überprüfung der Bewerbungsunterlagen durch die ELTERN.

4.1.2 Abrechnung

Die Abrechnung und Auskehrung der Vergütung von Randzeit-BETREUERN erfolgt durch KINDERFEE.DE (siehe Ziffer 7). Die ELTERN verpflichten sich, ausschließlich über KINDERFEE.DE abzurechnen. Bei Vertragsverhältnissen mit Vollzeit-BETREUERN erfolgt die Abrechnung direkt mit dem BETREUER oder der Einrichtung.

4.1.3 Qualität

ELTERN und BETREUER schließen den Betreuungsvertrag alleine und eigenverantwortlich. KINDERFEE.DE nimmt lediglich eine Prüfung der Angaben des BETREUERS im Hinblick auf die Plausibilität durch Durchsicht der eingereichten Unterlagen vor (Ziffer 4.1.1). KINDERFEE.DE kann weder eine Garantie, Gewährleistung oder andere Form von Haftung für die Qualität der BETREUER noch die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Informationen über sich - wie der behördlichen Unterlagen, Zeugnisse, Berufserfahrung etc. - übernehmen. ELTERN sollten sich daher unbedingt selbst die entsprechenden Bewerbungsunterlagen von dem BETREUER vorzeigen lassen. Während eines andauernden Betreuungsverhältnisses wird empfohlen, diese Überprüfung in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Zur Erleichterung der Qualitätseinstufung bietet KINDERFEE.DE ein Empfehlungssystem der BETREUER anhand dessen ELTERN erste Einschätzungen gewinnen können (siehe Ziffer 5). Empfehlungen werden von KINDERFEE.DE nicht überprüft und können daher unzutreffend oder irreführend sein. KINDERFEE.DE übernimmt keine Verantwortung für abgegebene Empfehlungen und haftet nicht für die Richtigkeit.

4.2 Veröffentlichung von Informationen auf KINDERFEE.DE

KINDERFEE.DE ist berechtigt, den Namen der ELTERN zusammen mit den von Ihnen erstellten Anzeigentext öffentlich auf der Plattform zugänglich zu machen, wenn die ELTERN ein Betreuungsgesuch aufgeben. Wird eine Kontaktanfrage der ELTERN bestätigt, ist KINDERFEE.DE berechtigt, die Kontaktdaten des ELTERN an den BETREUER zu veröffentlichen. Die übrigen angegebenen Daten, insbesondere die Bankverbindung, dienen alleine der Information von KINDERFEE.DE und werden vertraulich behandelt.

4.3 Sonstige Leistungen

KINDERFEE.DE stellt lediglich den Kontakt zwischen ELTERN und BETREUERN her. Ob ein Vertragsverhältnis zustande kommen soll, wird allein durch die ELTERN und den BETREUER entschieden. Ein Betreuungsvertrag sollte immer auf Basis eines ausführlichen persönlichen Kennenlernens zwischen ELTERN und BETREUER und dem daraus aufgebauten notwendigen Vertrauen geschlossen werden. Auch die Eingewöhnungsphase sollte ein weiterer Bestandteil Ihrer Entscheidung sein. Sollten Sie weitere Unterstützung beim Kennenlernen der Betreuungsperson und bei Ihrer Entscheidung benötigen, empfiehlt KINDERFEE.DE Ihnen Elternberatungsstellen. Die örtlichen Jugendämter und ihre angegliederten Fachberatungsstellen bieten in der Regel ebenfalls Unterstützung an.

5 Empfehlungssystem

5.1 Allgemeines

Die Plattform ermöglicht es ELTERN, BETREUER nach oder während eines laufenden Betreuungsverhältnisses durch die Vergabe von Sternen zu empfehlen und in einem Freitextfeld genauere Erläuterungen ihrer Empfehlung abzugeben. Diese Empfehlungen sollen den ELTERN bei der Entscheidung über die Auswahl eines BETREUERS helfen.

5.2 Verhaltensregeln

ELTERN sind verpflichtet, bei der Abgabe der Empfehlungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von ELTERN abgegebenen Empfehlungen müssen insbesondere sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.

Jede Nutzung des Empfehlungssystems, die dem Zweck des Empfehlungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:

- unzutreffende Empfehlungen abzugeben,

- Empfehlungen für sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen,

- falsche, diffamierende, rassistische oder sonstige dem Empfehlungssystem zuwiderlaufende Empfehlungen abzugeben,

- in Empfehlungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen,

- Empfehlungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als der Empfehlung von Betreuungsverhältnissen auf der Plattform.

5.3 Missbrauch des Empfehlungssystems

Empfehlungen sind grundsätzlich unabänderbar. Enthalten Empfehlungen jedoch Inhalte, die den Verhaltenregeln (Ziffer 5.2) widersprechen, können diese auf Hinweis des BETREUERS und nach Rücksprache mit den ELTERN von KINDERFEE.DE gelöscht oder im Einvernehmen von BETREUER und ELTERN durch die ELTERN geändert werden. Entstehen Unstimmigkeiten über den Inhalt der Empfehlung zwischen ELTERN und BETREUER, behält sich KINDERFEE.DE vor diese zu löschen und die ELTERN von der Plattform-Nutzung auszuschließen.

6 Vertragsverhältnis zwischen ELTERN und BETREUER

6.1 Weisungsfreiheit

Der BETREUER ist gegenüber KINDERFEE.DE nicht weisungsgebunden und unterliegt auch keinem Direktionsrecht.

6.2 Betreuungszeiten und -ort

Umfang, Zeit und Ort der Betreuung werden zwischen dem ELTERN und BETREUER frei vereinbart. Sofern es sich um eine nach § 43 SGB VIII (Tagesmutter/Tagesvater) erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, bestimmt sich der Betreuungsort nach den von der Erlaubnis umfassten Räumlichkeiten.

7 Vergütung und Abrechnung

7.1 Höhe

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem im Profil des Betreuers angegebenen Stundenlohn.

Bei Vollzeit-BETREUERN, gelten die im Profil des BETREUERS angegeben Preise als Richtlinien. Kommt es zu dem Abschluss eines Betreuungsverhältnisses, das auf Dauer angelegt ist, sind ELTERN verpflichtet, eine einmalige Servicegebühr an KINDERFEE.DE zu entrichten. Die Höhe dieser Servicegebühr kann in der aktuellen Preisliste eingesehen werden.

Bei Randzeit-BETREUERN, sind die im Profil angegebenen Preise verbindlich und beinhalten bereits die von KINDERFEE.DE erhobene Servicegebühr. Bei Randzeit-BETREUERN  fällt keine einmalige Servicegebühr an. Die ELTERN sind verpflichtet, KINDERFEE.DE die von Randzeit-BETREUERN angegebenen Betreuungsstunden zu bestätigen (siehe Ziffer 3.3.2).

Sofern die Betreuungstätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist, enthalten alle Gebühren und Entgelte selbstverständlich bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegebenenfalls müssen Elternbeiträge und andere behördliche Gebühren entrichtet werden. Diese Gebühren werden nicht durch KINDERFEE.DE eingezogen. ELTERN müssen diese eigenständig an die zuständige Behörde entrichten.

7.2 Fälligkeit

Die Vergütung, sonstige vereinbarte Entgelte sowie die Servicegebühren sind sofort nach Meldung der Betreuung (siehe Ziffer 3.5) zur Zahlung fällig.

7.3 Bezahlung

Bei Vollzeit-Betreuungsverhältnissen stellt KINDERFEE.DE den Eltern die einmalige Servicegebühr in Rechnung. Diese müssen ELTERN binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlen. Bei Randzeit-Betreuungsverhältnissen zieht KINDERFEE.DE die vereinbarte Vergütung (in der bereits die Servicegebühr enthalten ist) sowie sonstige vereinbarte Kosten zum Buchungszeitpunkt von den ELTERN ein. Alternativ haben ELTERN die Möglichkeit, Guthaben auf der Plattform aufzuladen. Machen die ELTERN davon Gebrauch, wird KINDERFEE.DE den jeweiligen Rechnungsbetrag darüber abrechnen.

7.4 Entstehen KINDERFEE.DE Kosten durch eine Rückbuchung der eingezogenen Summe, weil beispielsweise das Konto der ELTERN keine ausreichende Deckung aufweist oder aus sonstigen Gründen, stellt KINDERFEE.DE den ELTERN diese Kosten in Rechnung.

7.5 Auskehrung an Randzeit-BETREUER

KINDERFEE.DE kehrt die Vergütung an den Randzeit-BETREUER erst nach der Betreuung aus. Entstehen Konflikte über die Vergütung zwischen BETREUER und ELTERN wird KINDERFEE.DE auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken.

8 Laufzeit und Kündigung

8.1 Dieser Vertrag tritt mit der erfolgreichen Registrierung (siehe Ziffer 3.1.1.) der ELTERN auf der Plattform von KINDERFEE.DE in Kraft.

8.2 Dieser Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch eine schriftliche Nachricht (E-Mail genügt) an KINDERFEE.DE gekündigt werden.

9 Haftung

9.1 Ansprüche der ELTERN auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der ELTERN aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KINDERFEE.DE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die ELTERN daher regelmäßig vertrauen dürfen.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KINDERFEE.DE nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der ELTERN aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3 Die Einschränkungen von Ziffer 9.1 und 9.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

kinderfee.de GmbH

Windscheidstraße 18

10627 Berlin

WIDERRUF@kinderfee.de

FAX: 0211 882 532 926

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

11 Sonstiges

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

11.4 KINDERFEE.DE behält sich vor, diese AGB, insbesondere die Klauseln 1, 3.1.3, 3.3, 4 und 7 sowie den Serviceumfang, zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB kann hier abgerufen werden. Die ELTERN werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB per E-Mail auf die Änderungen hingewiesen. Widersprechen ELTERN der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. KINDERFEE.DE wird die ELTERN auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen. KINDERFEE.DE behält sich im Falle der Verweigerung einer Zustimmung allerdings das Recht vor, den Nutzungsvertrag zu kündigen.