Bereits registriert?
Allgemeine Geschäftsbedingungen der kinderfee.de GmbH für Betreuungsdienstleistungen – Betreuer (Vollzeit- und Randzeit-Betreuer)


Bitte finden Sie untenstehend unsere AGBs für Randzeit-Betreuer (insbesondere Babysitter). Unsere AGBs für Vollzeit-Betreuer (insbesondere Tagespflegepersonen) finden Sie direkt unter diesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der kinderfee.de GmbH für Betreuungsdienstleistungen – Betreuer (Randzeit-Betreuer)

Die kinderfee.de-Webseite wird von der kinderfee.de GmbH, Windscheidstraße 18, 10627 Berlin (im Folgenden "KINDERFEE.DE") betrieben. KINDERFEE.DE arbeitet mit Dienstleistern zur Betreuung von Kindern zusammen, stellt den Kontakt zwischen Kinderbetreuern und Eltern oder anderen erziehungsberechtigten Personen (im Folgenden "ELTERN") über ihre Webseite www.kinderfee.de (im Folgenden "Plattform") her und vermittelt auf diese Weise das Zustandekommen von Verträgen zwischen Kinderbetreuern und ELTERN.

Es ist uns sehr wichtig, dass Sie absolute Transparenz erhalten und Vertrauen in uns haben. Daher gelten als Fundament unserer Zusammenarbeit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Geltungsbereich

Für sämtliche Angebote von Betreuungsdienstleistungen als Randzeit-Betreuern, wie Babysitter, für Kinder an ELTERN über diese Plattform, für die Vermittlung solcher Leistungen durch  KINDERFEE.DE und die sonstige Nutzung der Plattform sowie ihrer Dienstleistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pflege- und Betreuungsdienstleistern für Kinder, Kleinkinder und Babys (im Folgenden "BETREUER") werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Nutzung dieser Plattform als BETREUER ist nur volljährigen Unternehmern gestattet. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. KINDERFEE.DE behält sich vor, weitere Leistungen anzubieten. In diesem Fall wird KINDERFEE.DE die ELTERN darauf gesondert hinweisen und gegebenenfalls zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen übermitteln.

2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die ständige Vermittlung von Verträgen über Kinder-Betreuungsdienstleistungen durch die Zurverfügungstellung einer Plattform zum Anbieten und Finden solcher Dienstleistungen. KINDERFEE.DE handelt bezüglich der Kinderbetreuung weder als Vertragspartner des BETREUERS noch der ELTERN. KINDERFEE.DE bietet BETREUERN auf ihrer Plattform die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen ELTERN anzubieten. Im Hinblick auf die Vermittlung dieser Dienstleistungen wird KINDERFEE.DE als Handelsvertreter ausschließlich im Auftrag der BETREUER, nicht aber der ELTERN tätig. BETREUER können sowohl als Vollzeitbetreuer, Teilzeitbetreuer oder gelegentlich tätig werden.. BETREUER stellen ihr spezielles Betreuungsangebot inklusive ihrer Qualifikationen, Gehaltsvorstellungen und sonstigen Vorstellungen auf der Plattform ein und KINDERFEE.DE präsentiert diese laufend den registrierten ELTERN. BETREUER können sich entweder auf Gesuche von ELTERN selbst melden oder werden direkt durch ELTERN anhand ihres Profils kontaktiert.

3 Rechte und Pflichten des BETREUERS

3.1 Registrierung, Unterlagen, Voraussetzungen

3.1.1 Zur Inanspruchnahme der Vermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen von KINDERFEE.DE muss sich der BETREUER auf der Plattform registrieren und dadurch ein BETREUER-Konto eröffnen (im Folgenden „Account“). Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um einen reibungslosen Service sicher zu stellen. Im Anschluss an die Anmeldung übersendet KINDERFEE.DE dem BETREUER eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail zusammen mit diesen AGB. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist der Registrierungsprozess abgeschlossen.

3.1.2 Der BETREUER ist für die Geheimhaltung des Benutzernamens sowie des Passworts selbst verantwortlich. Er wird seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies KINDERFEE.DE per E-Mail unter der E-Mail-Adresse PASSWORT@kinderfee.de anzeigen.

3.1.3 Der BETREUER muss mindestens 18 Jahre alt sein. Er ist verpflichtet, für die Dauer seiner Tätigkeit alle erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu erfüllen.

KINDERFEE.DE möchte ELTERN eine qualitativ hochwertige Betreuung und dem BETREUER eine angemessene und attraktive Vergütung ermöglichen. Aus diesem Grund nimmt KINDERFEE.DE eine Prüfung der Unterlagen vor. Erst nachdem der BETREUER die erforderlichen Unterlagen eingereicht und seine Angaben plausibel gemacht hat, kommt ein Vertrag mit KINDERFEE.DE zustande. Erst danach wird das Profil auf der Plattform freigeschaltet. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der BETREUER nach erfolgreicher Registrierung auf KINDERFEE.DE eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses, geeignete Nachweise seiner im Betreuungsbereich relevanten Qualifikationen (z.B. Zeugnisse) und Berufserfahrungen (soweit vorhanden), an KINDERFEE.DE zu übermitteln. Anderenfalls kann das Profil durch KINDERFEE.DE wieder gelöscht werden. KINDERFEE.DE informiert den BETREUER sobald die Freischaltung erfolgt ist. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit KINDERFEE.DE besteht nicht.

3.1.4 Stichprobenartig wählt KINDERFEE.DE registrierte BETREUER aus und fordert von diesen zusätzliche Unterlagen - z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis - zur Überprüfung ihrer Angaben an. Die ausgewählten BETREUER sind verpflichtet, KINDERFEE.DE die angeforderten Unterlagen umgehend zukommen zu lassen. Übermittelt der BETREUER die angeforderten Unterlagen nicht, kann KINDERFEE.DE sein Profil sperren (Ziffer 4.1.3).

3.1.5 Hinweis: Betreuungsverhältnisse die länger als drei Monate erfolgen sollen und außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich stattfinden, bedürfen einer Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Die Erlaubnis muss der BETREUER selbst beantragen und alle erforderlichen Kosten alleine tragen. Weitere Informationen zur Erlaubniserteilung sind bei dem zuständigen Jugendamt erhältlich.

3.1.6 Der BETREUER ist verpflichtet, die entsprechende Betreuungserlaubnis des Jugendamts zu übermitteln. Zudem muss er in seinem Profil angeben, welche Räumlichkeiten von der Erlaubnis erfasst sind. Anderenfalls kann das Profil durch KINDERFEE.DE wieder gelöscht werden.

3.2 Umfang der Plattform-Nutzung

KINDERFEE.DE ist grundsätzlich verpflichtet, sich durch den Betrieb der Plattform ständig um die Vermittlung von Betreuungsverträgen für die BETREUER zu bemühen. Ein Anspruch von BETREUERN auf Nutzung der Plattform und ihrer Funktionen besteht jedoch nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. KINDERFEE.DE beschränkt ihre Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). KINDERFEE.DE berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der BETREUER, wie z.B. durch Vorabinformationen.

3.3 Betreuung, Dauer

3.3.1 Zur erfolgreichen Nutzung von KINDERFEE.DE verpflichtet sich der BETREUER, regelmäßig seinen bei der Registrierung auf KINDERFEE.DE angegebenen E-Mail-Account auf Betreuungsanfragen von ELTERN zu prüfen und diese schnellstmöglich zu beantworten. Bei Interesse des BETREUERS an einer Betreuungsanfrage hat er sich mit den jeweiligen ELTERN über ein Kennenlernen abzustimmen. Werden sich BETREUER und ELTERN bei dem Kennenlernen einig, schließen sie eigenverantwortlich einen Betreuungsvertrag. Der Vertrag kann sowohl schriftlich (entsprechende Formulierungsvorschläge können hier heruntergeladen werden). als auch mündlich geschlossen werden. Der BETREUER dazu verpflichtet, in dem Vertrag mit den ELTERN zu vereinbaren, dass die Vergütung ausschließlich über KINDERFEE.DE abgerechnet wird.

3.3.2 BETREUER sind dazu verpflichtet, KINDERFEE.DE unverzüglich darüber zu unterrichten, sobald ein Betreuungsverhältnis zustande kommt. KINDERFEE.DE benötigt diese Information für die Rechnungsstellung an die ELTERN. Der Betreuer ist dazu verpflichtet, KINDERFEE.DE alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Rechnungsstellung erforderlich sind. KINDERFEE.DE verpflichtet sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln.

3.3.3 Der BETREUER wird die Art der Betreuung an das Alter und die Fähigkeiten des jeweiligen Kindes anpassen. Die Betreuung ist mit den ELTERN abzustimmen, insbesondere sollen besondere religiöse Ansichten mit den ELTERN besprochen und entsprechendes Verhalten abgesprochen werden.

3.4 Meldung der erfolgten Betreuung

BETREUER sind verpflichtet, KINDERFEE.DE die Anzahl der geleisteten Stunden schnellstmöglich zu melden, keinesfalls aber später als 48 Stunden nach jeder Betreuungseinheit. Widersprechen die ELTERN nicht, wird KINDERFEE.DE die jeweiligen Betreuungsstunden abrechnen und entsprechend Ziffer 8 an den BETREUER auszahlen. Widerspruchsgründe sind insbesondere, dass die Betreuung nicht oder nicht vollständig stattgefunden hat sowie sonstige schwerwiegende Einwände.

3.5 Abwerbungsverbot

Der BETREUER darf ELTERN von KINDERFEE.DE nicht abwerben, indem er den durch KINDERFEE.DE eröffneten Kontakt mit den ELTERN ausnutzt und Verträge mit den ELTERN abschließt, die er KINDERFEE.DE nicht mitteilt. Sollte der BETREUER dem zuwiderhandeln, ist KINDERFEE.DE berechtigt diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche behält sich KINDERFEE.DE ausdrücklich vor.

3.6 Vertragsstrafe

Verstößt der BETREUER vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Abwerbungsverbot (Ziffer 3.5), ist er verpflichtet für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250 zu zahlen höchstens aber 3 Bruttomonatseinkommen aus Betreuungsleistungen. Das Bruttomonatseinkommen wird bei unterschiedlichen monatlichen Einkünften aus dem Schnitt der monatlichen Verdienste durch Betreuungsdienstleistungen in den letzten 12 Monaten oder den vorangegangenen Monaten, sofern Einkünfte erst weniger als 12 Monate erzielt wurden, errechnet. Verstößt der BETREUER vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Abwerbungsverbot (Ziffer 3.5) ist der BETREUER zu diesem Zweck verpflichtet, KINDERFEE.DE alle Einnahmen offen zu legen, die er aufgrund der Vermittlung von KINDERFEE.DE über den jeweils relevanten Zeitraum eingenommen hat.

4 Rechte und Pflichten von KINDERFEE.DE

4.1 Veröffentlichung von Informationen auf KINDERFEE.DE

4.1.1 KINDERFEE.DE ist verpflichtet, während der Vertragsdauer ein Profil des BETREUERS sowie dessen Betreuungsangebot auf der Plattform zu präsentieren. KINDERFEE.DE ist hierzu berechtigt, die durch den BETREUER bei der Registrierung zur Verfügung gestellten Informationen auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen. Dazu gehören insbesondere das Lichtbild, Angaben zu Qualifikationen und früheren Betreuungsverhältnissen, die jeweilige Durchschnittsnote der eingegangenen Empfehlungen von anderen Betreuungen, detaillierte persönliche Empfehlungen der ELTERN über den BETREUER sowie sonstige für ELTERN relevante Informationen zur Person des BETREUERS.

4.1.2 KINDERFEE.DE ist zudem berechtigt, sofern erforderlich, den vorgelegten Bundeszentralregisterauszug gegenüber öffentlichen Behörden, z.B. dem Jugendamt, zu verwenden.

4.1.3 Übermittelt der BETREUER die gemäß Ziffer 3.1.4 angeforderten zusätzlichen Unterlagen nicht, wird das Profil nicht freigeschaltet und der BETREUER kann keine Aufträge von ELTERN erhalten. KINDEFRFEE.DE behält sich vor, BETREUER aufgrund von wiederholten negativen Bewertungen von der Plattformnutzung auszuschließen.

4.2 Sonstige Leistungen

KINDERFEE.DE vermittelt den Abschluss von Betreuungsverträgen zwischen BETREUERN und ELTERN lediglich dadurch, dass beide Vertragspartner auf der Plattform zusammengebracht werden. Ob ein Vertragsverhältnis zustande kommen soll, wird allein von dem BETREUER und den ELTERN entschieden. Dabei können und sollten beispielsweise Kennenlerngespräche und eine Eingewöhnungsphase bei der Entscheidung helfen, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Bei Zweifeln oder schwierigen Fällen ist eine regionale Vermittlungsstelle oder das zuständige Jugendamt zu kontaktieren. KINDERFEE.DE stellt keinen entsprechenden Service zur Verfügung.

5 Empfehlungssystem

5.1 Allgemeines

Die Plattform ermöglicht es ELTERN, BETREUER nach oder während eines laufenden Betreuungsverhältnisses durch die Vergabe von Sternen zu empfehlen und in einem Freitextfeld genauere Erläuterungen ihrer Empfehlung abzugeben. Die Empfehlungen werden von KINDERFEE.DE nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein. KINDERFEE.DE übernimmt keine Verantwortung für abgegebene Empfehlungen.

5.2 Verhaltensregeln

ELTERN sind nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kinderfee.de GmbH für Betreuungsdienstleistungen - Eltern“ verpflichtet, in den abgegebenen Empfehlungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von ELTERN abgegebenen Empfehlungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Jede Nutzung des Empfehlungssystems, die dem Zweck des Empfehlungssystems zuwider läuft, ist den ELTERN untersagt.

5.3 Missbrauch

Empfehlungen sind grundsätzlich unabänderbar. Enthalten Empfehlungen jedoch Inhalte, die den Verhaltensregeln (Ziffer 5.2) widersprechen, können diese bei Unstimmigkeiten zwischen BETREUER und ELTERN von KINDERFEE.DE gelöscht oder im Einvernehmen von BETREUER und ELTERN durch die ELTERN geändert werden.

6 Vertragsverhältnis zwischen BETREUER und ELTERN

6.1 Weisungsfreiheit

Der BETREUER ist gegenüber KINDERFEE.DE nicht weisungsgebunden und unterliegt auch keinem Direktionsrecht. Gleiches gilt auch umgekehrt.

6.2 Betreuungszeiten und -ort

Umfang, Zeit und Ort der Betreuung werden zwischen dem BETREUER und ELTERN frei vereinbart.

7 Versicherung und Steuern

Zuständig und verantwortlich für die Abführung der ihn betreffenden Steuern und Abgaben, unabhängig davon aus welchem Rechtsgrund sie anfallen, ist alleine der BETREUER. Sofern er aufgrund der Betreuung der Renten- oder Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist er auch selbst für die Abführung der daraus resultierenden Beträge verantwortlich.

8 Vergütung und Abrechnung

8.1 BETREUER geben ihre stündliche Honorarvorstellung in ihrem Profil ein. Dabei handelt es sich um die Vergütung, welche ELTERN dem BETREUER zahlen müssen.

8.2 Die Auskehrung der Vergütung (Bezahlung) erfolgt über KINDERFEE.DE. Dafür zieht KINDERFEE.DE anhand des mitgeteilten vereinbarten Betreuungsumfangs (Ziffer 3.3.3) und dem im Profil eingestellten Stundenhonorar die angefallenen Vergütungskosten von den ELTERN ein. Für den Service von KINDERFEE.DE sind die ELTERN verpflichtet, KINDERFEE.DE Servicegebühren zu entrichten. Diese werden von KINDERFEE.DE zusammen mit den sonstigen vereinbarten Entgelten von den ELTERN eingezogen. Die Höhe der Servicegebühren kann der aktuellen Preisliste entnommen werden. Alle Gebühren und Entgelte enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. Für den BETREUER ist der Service von KINDERFEE.DE kostenlos.

8.3 Vorbehaltlich eines Widerspruchs der ELTERN kehrt KINDERFEE.DE zu Beginn des Folgemonats die Vergütung an den BETREUER aus. KINDERFEE.DE übernimmt keine Garantie für die Liquidität der ELTERN. Entstehen Konflikte über die Vergütung zwischen BETREUER und ELTERN, wird KINDERFEE.DE auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken.

9 Laufzeit und Kündigung

9.1 Dieser Vertrag tritt nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen des BETREUERS nicht jedoch vor Abschluss der Registrierung in Kraft. Die Registrierung wird erst durch Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen via E-Mail abgeschlossen.

9.2 Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Nachricht (E-Mail genügt) gekündigt werden. Dabei ist folgende Kündigungsfrist einzuhalten: im ersten Jahr der Vertragsdauer ein Monat, im zweiten Jahr zwei Monate, im dritten bis fünften Jahr drei Monate und danach sechs Monate.

10 Haftung

10.1 Ansprüche des BETREUERS auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des BETREUERS aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KINDERFEE.DE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der BETREUER daher regelmäßig vertrauen darf.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KINDERFEE.DE nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des BETREUERS aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3 Die Einschränkungen von Ziffer 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11 Sonstiges

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

11.4 KINDERFEE.DE behält sich vor, diese AGB, insbesondere die Klauseln 1, 3.1.3, 3.1.4, 3.3, 4, und 8 sowie den Serviceumfang zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB kann hier abgerufen werden. Die BETREUER werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB per E-Mail auf die Änderungen hingewiesen. Widerspricht der BETREUER der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. KINDERFEE.DE wird die BETREUER auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen. KINDERFEE.DE behält sich im Falle der Verweigerung einer Zustimmung allerdings das Recht vor, den Nutzungsvertrag zu kündigen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der kinderfee.de GmbH für Betreuungsdienstleistungen – Betreuer (Vollzeit-Betreuer)

Die kinderfee.de-Webseite wird von der kinderfee.de GmbH, Windscheidstraße 18, 10627 Berlin (im Folgenden "KINDERFEE.DE") betrieben. KINDERFEE.DE arbeitet mit Dienstleistern zur Betreuung von Kindern zusammen und stellt den Kontakt zwischen Kinderbetreuern und Eltern oder anderen erziehungsberechtigten Personen (im Folgenden "ELTERN") über ihre Webseite www.kinderfee.de (im Folgenden "Plattform") her.

Es ist uns sehr wichtig, dass Sie absolute Transparenz erhalten und Vertrauen in uns haben. Daher gelten als Fundament unserer Zusammenarbeit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Geltungsbereich

Für sämtliche Angebote von Betreuungsdienstleistungen als Tagespflegeperson oder sonstige Betreuungsleistungen für Kinder an ELTERN über diese Plattform und die weitere Nutzung der Plattform sowie ihrer Dienstleistungen - mit Ausnahme von Randzeit-Betreuern, wie Babysittern für die die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der kinderfee.de GmbH für Betreuungsdienstleistungen – Betreuer (Randzeitbetreuer) gelten - gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pflege- und Betreuungsdienstleistern für Kinder, Kleinkinder und Babys (im Folgenden "BETREUER") werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Nutzung dieser Plattform als BETREUER ist nur volljährigen Unternehmern und volljährigen Personen, die im Anstellungsverhältnis als BETREUER arbeiten oder planen zu arbeiten, gestattet. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. KINDERFEE.DE behält sich vor, weitere Leistungen anzubieten. In diesem Fall wird KINDERFEE.DE die ELTERN darauf gesondert hinweisen und gegebenenfalls zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen übermitteln.

2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung einer Plattform zum Anbieten und Finden von Kinder-Betreuungsdienstleistungen. KINDERFEE.DE handelt bezüglich der Kinderbetreuung weder als Vertragspartner des BETREUERS noch der ELTERN. KINDERFEE.DE bietet BETREUERN auf ihrer Plattform die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen ELTERN anzubieten. BETREUER können sowohl als Vollzeitbetreuer, Teilzeitbetreuer oder gelegentlich tätig werden. KINDERFEE.DE spricht ein breites Qualifikationsfeld an, das von nach § 43 SGB VIII zertifizierte Tagespflegepersonen, Kindergärten und -krippen, über Erzieher/Erzieherinnen bis hin zu Kinderfrauen (bei ELTERN angestellte BETREUER) reicht. Nicht von diesen AGB erfasst werden Randzeit-Betreuer, wie Babysitter, für die die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der kinderfee.de GmbH für Betreuungsdienstleistungen – Betreuer (Randzeit-Betreuer) gelten. BETREUER stellen ihr spezielles Betreuungsangebot inklusive ihrer Qualifikationen, Gehaltsvorstellungen und sonstigen Vorstellungen auf der Plattform ein und KINDERFEE.DE präsentiert diese regelmäßig den registrierten ELTERN. BETREUER können sich entweder auf Gesuche von ELTERN selbst melden oder werden direkt durch ELTERN anhand ihres Profils kontaktiert.

3 Rechte und Pflichten des BETREUERS

3.1 Registrierung, Unterlagen, Voraussetzungen

3.1.1 Zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen von KINDERFEE.DE muss sich der BETREUER auf der Plattform registrieren und dadurch ein BETREUER-Konto eröffnen (im Folgenden „Account“). Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um einen reibungslosen Service sicher zu stellen. Im Anschluss an die Anmeldung übersendet KINDERFEE.DE dem BETREUER eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail zusammen mit diesen AGB. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist der Registrierungsprozess abgeschlossen.

3.1.2 Der BETREUER ist für die Geheimhaltung des Benutzernamens sowie des Passworts selbst verantwortlich. Er wird seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies KINDERFEE.DE per E-Mail unter der E-Mail-Adresse PASSWORT@kinderfee.de anzeigen.

3.1.3 Der BETREUER muss mindestens 18 Jahre alt sein. Er ist verpflichtet, für die Dauer seiner Tätigkeit alle erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu erfüllen.

KINDERFEE.DE möchte ELTERN eine qualitativ hochwertige Betreuung und dem BETREUER eine angemessene und attraktive Vergütung ermöglichen. Aus diesem Grund nimmt KINDERFEE.DE eine Prüfung der Unterlagen vor. Erst nachdem der BETREUER die erforderlichen Unterlagen eingereicht und seine Angaben plausibel gemacht hat, kommt ein Vertrag mit KINDERFEE.DE zustande. Erst danach wird das Profil auf der Plattform freigeschaltet. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der BETREUER nach erfolgreicher Registrierung auf KINDERFEE.DE eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses, geeignete Nachweise seiner im Betreuungsbereich relevanten Qualifikationen (z.B. Zeugnisse, Pflegeerlaubnis) und Berufserfahrungen (soweit vorhanden), an KINDERFEE.DE zu übermitteln. Anderenfalls kann das Profil durch KINDERFEE.DE wieder gelöscht werden. KINDERFEE.DE informiert den BETREUER sobald die Freischaltung erfolgt ist. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

3.1.4 Stichprobenartig wählt KINDERFEE.DE registrierte BETREUER aus und fordert von diesen zusätzliche Unterlagen - z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis - zur Überprüfung ihrer Angaben an. Die ausgewählten BETREUER sind verpflichtet, KINDERFEE.DE die angeforderten Unterlagen umgehend zukommen zu lassen. Übermittelt der BETREUER die angeforderten Unterlagen nicht, kann KINDERFEE.DE sein Profil sperren (Ziffer 4.1.3).

3.1.5 Hinweis: Betreuungsverhältnisse die länger als drei Monate erfolgen sollen und außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich stattfinden, bedürfen einer Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Die Erlaubnis muss der BETREUER selbst beantragen und alle erforderlichen Kosten alleine tragen. Weitere Informationen zur Erlaubniserteilung sind bei dem zuständigen Jugendamt erhältlich.

3.1.6 Der BETREUER ist verpflichtet, die entsprechende Betreuungserlaubnis des Jugendamts zu übermitteln. Zudem muss er in seinem Profil angeben, welche Räumlichkeiten von der Erlaubnis erfasst sind. Anderenfalls kann das Profil durch KINDERFEE.DE wieder gelöscht werden.

3.2 Umfang der Plattform-Nutzung

Ein Anspruch von BETREUERN auf Nutzung der Plattform und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. KINDERFEE.DE beschränkt ihre Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). KINDERFEE.DE berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der BETREUER, wie z.B. durch Vorabinformationen.

3.3 Betreuung, Dauer

3.3.1 Zur erfolgreichen Nutzung von KINDERFEE.DE, verpflichtet sich der BETREUER regelmäßig seinen bei der Registrierung auf KINDERFEE.DE angegebenen E-Mail-Account auf Betreuungsanfragen von ELTERN zu prüfen und diese schnellstmöglich zu beantworten. Bei Interesse des BETREUERS an einer Betreuungsanfrage, hat er sich mit dem jeweiligen ELTERN über ein Kennenlernen abzustimmen. Werden sich BETREUER und ELTERN bei dem Kennenlernen einig, schließen sie eigenverantwortlich einen Betreuungsvertrag. Tagespflegepersonen, die einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII bedürfen, wird empfohlen, den Vertrag schriftlich abzuschließen (entsprechende Formulierungsvorschläge können hier heruntergeladen werden). Tagespflegepersonen, die nach §§ 23, 24 SGB VIII gefördert werden, müssen den Vertrag schriftlich abschließen (entsprechende Formulierungsvorschläge können hier heruntergeladen werden). Im Übrigen kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden.

3.3.2 BETREUER sind dazu verpflichtet, KINDERFEE.DE unverzüglich darüber zu unterrichten, sobald ein Betreuungsverhältnis zustande kommt. KINDERFEE.DE benötigt diese Information für die Rechnungsstellung der Service-Gebühr an die ELTERN. Der Betreuer ist dazu verpflichtet, KINDERFEE.DE alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Rechnungsstellung erforderlich sind. KINDERFEE.DE verpflichtet sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln.

3.3.3 Der BETREUER wird die Art der Betreuung an das Alter und die Fähigkeiten des jeweiligen Kindes anpassen. Die Betreuung ist mit den ELTERN abzustimmen, insbesondere sollen besondere religiöse Ansichten mit den ELTERN besprochen und entsprechendes Verhalten abgesprochen werden.

3.4 Abwerbungsverbot

Der BETREUER darf ELTERN von KINDERFEE.DE nicht abwerben, indem er den durch KINDERFEE.DE eröffneten Kontakt mit den ELTERN ausnutzt und Verträge mit den ELTERN abschließt, die er KINDERFEE.DE nicht mitteilt. Sollte der BETREUER dem zuwiderhandeln, ist KINDERFEE.DE berechtigt diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche behält sich KINDERFEE.DE ausdrücklich vor.

3.5 Vertragsstrafe

Verstößt der BETREUER vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Abwerbungsverbot (Ziffer 3.4), ist er verpflichtet für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250 zu zahlen höchstens aber 3 Bruttomonatseinkommen aus Betreuungsleistungen.

4 Rechte und Pflichten von KINDERFEE.DE

4.1 Veröffentlichung von Informationen auf KINDERFEE.DE

4.1.1 KINDERFEE.DE ist berechtigt, die durch den BETREUER bei der Registrierung zur Verfügung gestellten Informationen auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen. Dazu gehören insbesondere das Lichtbild, Angaben zu Qualifikationen und früheren Betreuungsverhältnissen, die jeweilige Durchschnittsnote der eingegangenen Empfehlungen von anderen Betreuungen, detaillierte persönliche Empfehlungen der ELTERN über den BETREUER sowie sonstige für ELTERN relevante Informationen zur Person des BETREUERS.

4.1.2 KINDERFEE.DE ist zudem berechtigt, sofern erforderlich, den vorgelegten Bundeszentralregisterauszug gegenüber öffentlichen Behörden, z.B. dem Jugendamt, zu verwenden.

4.1.3 Übermittelt der BETREUER die gemäß Ziffer 3.1.4 angeforderten zusätzlichen Unterlagen nicht, wird das Profil nicht freigeschaltet und der BETREUER kann keine Aufträge von ELTERN erhalten. KINDEFRFEE.DE behält sich vor, BETREUER aufgrund von wiederholten negativen Bewertungen von der Plattformnutzung auszuschließen.

4.2 Sonstige Leistungen

KINDERFEE.DE stellt lediglich den Kontakt zwischen BETREUERN und ELTERN her. Ob ein Vertragsverhältnis zustande kommen soll, wird allein von dem BETREUER und den ELTERN entschieden. Dabei können und sollten beispielsweise Kennenlerngespräche und eine Eingewöhnungsphase bei der Entscheidung helfen, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt. Bei Zweifeln oder schwierigen Fällen ist eine regionale Vermittlungsstelle oder das zuständige Jugendamt zu kontaktieren. KINDERFEE.DE stellt keinen entsprechenden Service zur Verfügung.

5 Empfehlungssystem

5.1 Allgemeines

Die Plattform ermöglicht es ELTERN, BETREUER nach oder während eines laufenden Betreuungsverhältnisses durch die Vergabe von Sternen zu empfehlen und in einem Freitextfeld genauere Erläuterungen ihrer Empfehlung abzugeben. Die Empfehlungen werden von KINDERFEE.DE nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein. KINDERFEE.DE übernimmt keine Verantwortung für abgegebene Empfehlungen.

5.2 Verhaltensregeln

ELTERN sind nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kinderfee.de GmbH für Betreuungsdienstleistungen - Eltern“ verpflichtet, in den abgegebenen Empfehlungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von ELTERN abgegebenen Empfehlungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Jede Nutzung des Empfehlungssystems, die dem Zweck des Empfehlungssystems zuwider läuft, ist den ELTERN untersagt.

5.3 Missbrauch

Empfehlungen sind grundsätzlich unabänderbar. Enthalten Empfehlungen jedoch Inhalte, die den Verhaltenregeln (Ziffer 5.2) widersprechen, können diese bei Unstimmigkeiten zwischen BETREUER und ELTERN von KINDERFEE.DE gelöscht oder im Einvernehmen von BETREUER und ELTERN durch die ELTERN geändert werden.

6 Vertragsverhältnis zwischen BETREUER und ELTERN

6.1 Weisungsfreiheit

Der BETREUER ist gegenüber KINDERFEE.DE nicht weisungsgebunden und unterliegt auch keinem Direktionsrecht.

6.2 Betreuungszeiten und -ort

Umfang, Zeit und Ort der Betreuung werden zwischen dem BETREUER und ELTERN frei vereinbart. Sofern es sich um eine nach § 43 SGB VIII erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt (Ziffer 3.1.5), bestimmt sich der Betreuungsort nach den von der Erlaubnis umfassten Räumlichkeiten.

7 Versicherung und Steuern

Zuständig und verantwortlich für die Abführung der ihn betreffenden Steuern und Abgaben, unabhängig davon aus welchem Rechtsgrund sie anfallen, ist alleine der BETREUER. Sofern er aufgrund der Betreuung der Renten- oder Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist er auch selbst für die Abführung der daraus resultierenden Beträge verantwortlich.

8 Vergütung und Abrechnung

BETREUER geben ihre stündliche Honorarvorstellung in ihrem Profil ein. Dies dient als grobe Einschätzung der Vorstellungen des BETREUERS für die Gespräche mit den ELTERN. Die Vergütung von BETREUERN erfolgt direkt über die ELTERN.

9 Laufzeit und Kündigung

9.1 Dieser Vertrag tritt nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen des BETREUERS nicht jedoch vor Abschluss der Registrierung in Kraft. Die Registrierung wird erst durch Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen via E-Mail abgeschlossen.

9.2 Dieser Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch eine schriftliche Nachricht (E-Mail genügt) an KINDERFEE.DE gekündigt werden.

10 Haftung

10.1 Ansprüche des BETREUERS auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des BETREUERS aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KINDERFEE.DE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der BETREUER daher regelmäßig vertrauen darf.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KINDERFEE.DE nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des BETREUERS aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3 Die Einschränkungen von Ziffer 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11 Sonstiges

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

11.4 KINDERFEE.DE behält sich vor, diese AGB, insbesondere die Klauseln 1, 3.1.3, 3.1.4, 3.3, 4, und 8 sowie den Serviceumfang zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB kann hier abgerufen werden. Die BETREUER werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB per E-Mail auf die Änderungen hingewiesen. Widerspricht der BETREUER der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. KINDERFEE.DE wird die BETREUER auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen. KINDERFEE.DE behält sich im Falle der Verweigerung einer Zustimmung allerdings das Recht vor, den Nutzungsvertrag zu kündigen.